JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Stichwort: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Leitsatz: | 1) In einem Haushaltsplan einer unterstaatlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts enthaltene datierte, auf einzelne Vergütungsgruppen bezogene kw-Vermerke vermögen die Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen jedenfalls dann nicht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG zu rechtfertigen, wenn dem Haushaltsplan selbst keine nähere Widmung der Haushaltsmittel für bestimmte Aufgaben von nur vorübergehender Dauer (tätigkeitsbezogene Zwecksetzung) zu entnehmen ist. 2) Haushaltsrechtliche Vorgaben vermögen grundsätzlich die im Rahmen des Abschlusses eines sachgrundbefristeten Arbeitsvertrages anzustellende Prognose des öffentlichen Arbeitgebers zu stützen, wenn die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers aus einer konkreten Haushaltsstelle erfolgt, die von vorne herein nur für eine bestimmte Zeitdauer bewilligt worden ist und anschließend fortfallen soll. In diesen Fällen ist regelmäßig davon auszugehen, dass sich der Haushaltsgesetzgeber mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befasst und festgestellt hat, dass für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf dieser Stelle nur ein vorübergehender Bedarf besteht. Steht nach dem im Einzelfall entscheidungserheblichen Sachverhalt zur Überzeugung des Gerichts fest, dass eine solche Befassung tatsächlich nicht erfolgt ist, kann sich der öffentliche Arbeitgeber zur Rechtfertigung der Befristung nicht auf haushaltsrechtliche Vorgaben berufen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 Sa 784/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HG NW 2004/2005, TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Stichwort: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Leitsatz: | 1. Die durch den öffentlichen Arbeitgeber vorformulierte befristete Arbeitszeiterhöhung unterliegt der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB. 2. Eine befristete Arbeitszeitaufstockung hält hiernach der Inhaltskontrolle stand, wenn sie auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 in dem Umfang erfolgt, in dem Mittel aus vorübergehend nicht in Anspruch genommenen Planstellen oder Stellenanteilen vorhanden sind. 3. Eine "finanzielle Kongruenz" zwischen dem Zeitraum der vorübergehend freigewordenen Mittel und der Befristungsdauer der Arbeitszeiterhöhung ist zur sachlichen Rechtfertigung der Befristung grundsätzlich nicht erforderlich (ebenso LAG Hamm v. 14.09.2006 - 11 Sa 220/06; LAG Düsseldorf vom 27.10.2006 - 17 Sa 613/06). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 3 Sa 1180/06 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG, HHG NW 2004/2005 |
| Schlagworte: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Stichwort: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Leitsatz: | 1. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist aus haushaltsrechtlichen Gründen sachlich gerechtfertigt im Sinne von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG, wenn die Beschäftigung als Aushilfskraft ungeachtet eines tatsächlichen Bedarfs auf der Grundlage des § 7 Abs. 3 HHG NW 2004/2005 in dem Umfang erfolgt, in dem Mittel aus vorübergehend nicht in Anspruch genommenen Planstellen oder Stellenanteilen vorhanden sind. 2. Darüber hinausgehend ist eine "finanzielle Kongruenz" zwischen den vorübergehend frei gewordenen Mitteln aus der Planstelle des beurlaubten Beschäftigten und dem Vergütungsaufwand für die Ersatzkraft zur sachlichen Rechtfertigung der Befristung nicht erforderlich (ebenso LAG Hamm vom 19.06.2006 - 11 Sa 1206/05 und vom 14.09.2006 - 11 Sa 220/06; a.A. LAG Düsseldorf vom 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05 und LAG Düsseldorf vom 11.08.2006 - 9 Sa 459/06). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 613/06 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG, BAT, HG NRW, LPVG NRW |
| Schlagworte: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Stichwort: | Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen |
| Leitsatz: | Zur Wirksamkeit einer auf "Vertretung" und auf "haushaltsrechliche Gründe" gestützten Befristungsvereinbarung (hier: Beschäftigung einer als Grundbuchführerin beim Amtsgericht eingesetzten Justizangestellten mit insgesamt 16 befristeten Arbeitsverträgen). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1303/05 | |
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