JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Befristung aus Haushaltsgründen
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Befristung aus Haushaltsgründen |
| Stichwort: | Befristung aus Haushaltsgründen |
| Leitsatz: | Im Streit über die Wirksamkeit einer auf Haushaltsgründe gestützten Befristung hat der öffentliche Arbeitgeber substantiiert darzulegen, daß der befristet eingestellte Arbeitnehmer in eine der vom Haushaltsgesetzgeber nur vorübergehend freigegebenen Stellen eingewiesen wurde. |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 7 Sa 338/2000 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Befristung aus Haushaltsgründen |
| Stichwort: | Befristung aus Haushaltsgründen |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Haushaltsrechtliche Gründe können die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtfertigen, wenn der öffentliche Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgrund konkreter Tatsachen die Prognose erstellen kann, daß für die Beschäftigung des Arbeitnehmers Haushaltsmittel nur vorübergehend zur Verfügung stehen. 2. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Haushaltsgesetzgeber eine für die Beschäftigung eines Beamten bestimmte Planstelle nur vorübergehend für die Besetzung mit einem Angestellten freigegeben hat. Aktenzeichen: 7 AZR 609/97 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - I. Arbeitsgericht Dresden - 7 Ca 7078/96 - Urteil vom 10. Dezember 1996 II. Landesarbeitsgericht Sächsisches - 3 Sa 237/97 - Urteil vom 12. September 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 609/97 | |
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