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Befristung / Verlängerung / Anschlussverbot / Übergangsregelung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 154/02 vom 23.05.2002

Rechtsgebiete:TzBfG, BeschFG
Schlagworte:Befristung / Verlängerung / Anschlussverbot / Übergangsregelung
Stichwort:Befristung / Verlängerung / Anschlussverbot / Übergangsregelung
Leitsatz:Eine auf das Beschäftigungsförderungsgesetz gestützte und unter Beachtung des Vier-Monats-Abstandes (§ 1 Abs. 3 BeschFG) wirksam vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrages kann nach Inkrafttreten des Teilzeitbefristungsgesetzes nicht mehr unter Ausschöpfung des Zweijahreszeitraums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) verlängert werden, da im Zeitpunkt der Verlängerungsvereinbarung neues Recht gilt und damit das strikte Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG eingreift.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 154/02




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