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Befristeter Arbeitsvertrag mit polnischer Fremdsprachenlektorin

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 225/98 vom 14.08.2002

Rechtsgebiete:HRG
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag mit polnischer Fremdsprachenlektorin
Stichwort:Befristeter Arbeitsvertrag mit polnischer Fremdsprachenlektorin
Leitsatz:Die Beschäftigung als Fremdsprachenlektor stellt bei polnischen Staatsangehörigen ab dem 1. Februar 1994 allein keinen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses mehr da. Wenn das vereinbarte Fristende nach diesem Zeitpunkt liegt, steht Art. 37 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits vom 16. Dezember 1991 der Anwendung des § 57 b Abs. 3 HRG aF entgegen.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 225/98




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