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Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor

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LAG-KOELN – Urteil, 14 Sa 942/06 vom 30.10.2006

Rechtsgebiete:HRG, TzBfG
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor
Stichwort:Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor
Leitsatz:1. Für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (§ 56 HRG), die mit der Erteilung von Fremdsprachen an Hochschulen beschäftigt sind (Fremdsprachenlektoren) ist nach dem 5. HRG-Änderungsgesetz vom 16.02.2002 und dem 6. HRG-Änderungsgesetz vom 30.12.2004 der unbefristete Arbeitsvertrag der gesetzgeberisch gewollte Regelfall.

2. Aufgrund dessen kann eine Befristung eines solchen Vertrages im Regelfall nicht auf die besondere Eigenart der Arbeitsleistung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG gestützt werden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 942/06




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