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Befristeter Arbeitsvertrag bei Betriebsübergang

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 579/97 vom 02.12.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag bei Betriebsübergang
Stichwort:Befristeter Arbeitsvertrag bei Betriebsübergang
Leitsatz:Leitsätze:

1. Auch die Befristung eines Arbeitsvertrags, bei der wegen der geringen Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer eine Umgehung des allgemeinen Kündigungsschutzes nicht in Betracht kommt, bedarf eines sachlichen Grundes, wenn sie zur Umgehung des Kündigungsschutzes nach § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB objektiv geeignet ist.

2. Die Veräußerung eines vom Bundesvermögensamt verwalteten Kasernengebäudes an einen privaten Investor kann einen Betriebsübergang i.S.d. § 613 a BGB darstellen.

Aktenzeichen: 7 AZR 579/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 02. Dezember 1998
- 7 AZR 579/97 -

I. Arbeitsgericht
Kaiserslautern
- 7 Ca 2262/96 -
Urteil vom 06. Februar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 7 Sa 251/97 -
Urteil vom 31. Juli 1997
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 579/97




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