( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBefristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen 

Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 661/97 vom 07.07.1999

Rechtsgebiete:BGB, BSHG
Schlagworte:Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen
Stichwort:Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Sozialhilfemaßnahmen nach den §§ 18 ff. BSHG (Hilfe zur Arbeit) sind in der Regel nur von vorübergehender Natur. Daher kann die Befristung eines Arbeitsvertrages, der als Hilfe zur Arbeit abgeschlossen wird, sachlich gerechtfertigt sein.

2. Stellt der Sozialhilfeträger den Hilfesuchenden bei sich selbst ein, kann er sich auf diese Befristungsmöglichkeit allenfalls berufen, wenn er die Arbeitsverhältnisse, die er in Vollzug der §§ 18 ff. BSHG als Sozialhilfemaßnahmen begründet, deutlich gegenüber denjenigen Arbeitsverhältnissen abgrenzt, die er in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarkts zur Erledigung seiner Verwaltungsaufgaben begründet.

Aktenzeichen: 7 AZR 661/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 7. Juli 1999
- 7 AZR 661/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 94 Ca 46072/96 -
Urteil vom 21. März 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 17 Sa 89/97 -
Urteil vom 29. September 1997
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 661/97




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/befristeter-arbeitsvertrag-als-sozialhilfemassnahmen

"Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN