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Befriedigung der Ansprüche Verletzter

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 107/02 vom 06.06.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Zwangsvollstreckung, Befriedigung der Ansprüche Verletzter, Arrest, Glaubhaftmachung, Begriff der Tat
Stichwort:Befriedigung der Ansprüche Verletzter
Leitsatz:Zur Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 111 g Abs. 2 StPO und zur Glaubhaftmachung. Der Begriff der "Straftat" des § 111 g Abs.2 StPO ist im Sinne der strafprozessualen Tat (§ 264 StPO) zu verstehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 107/02




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