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Befreiungsvorbehalt

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Beschluss, 4 Ss 1057/09 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:FischG, LFIschVO
Stichwort:Befreiungsvorbehalt
Leitsatz:1. Bei der Fischerei unter Anwendung elektrischen Stromes bedarf der Führer der Anode der Erlaubnis der Fischereibehörde.

2. Zum Irrtum über das Erfordernis der Erlaubnispflicht.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 4 Ss 1057/09



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 W 8/09 (Kart) vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:GlüStV
Schlagworte:Glücksspiel, Glücksspielrecht, Erlaubnis, Vermittlungsverbot, Vermittlung, Verbot
Stichwort:Befreiungsvorbehalt
Leitsatz:Ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde dürfen öffentliche Glücksspiele, auch Lotterien, nicht vermittelt werden (§ 4 Abs. 1, 2 GlüStV); dies gilt für jeden Vermittler unabhängig davon, wo er seinen Sitz hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 W 8/09 (Kart)

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10511/06.OVG vom 08.05.2008

Rechtsgebiete:WHG, VwGO, LWG
Schlagworte:Antragsbefugnis, Normenkontrolle, Wasserschutzgebietsverordnung, Wasserschutzgebiet, Offenlegungsverfahren, Schutzbedürftigkeit, Schutzwürdigkeit, Schutzfähigkeit, Gefährdungspotentiale, Vorbelastungen, Abgrenzung, Schutzzonen, Schutzzonengrenzen, zumutbarer Ermittlungsaufwand, Bewertungsprozess, Trinkwasserversorgung, kommunale Planungshoheit
Stichwort:Befreiungsvorbehalt
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen einer Wasserschutzgebietsverordnung.

Zur Abgrenzung der räumlichen Ausdehnung der einzelnen Schutzzonen.

Zur Frage, ob durch die Ausweisungen von Schutzzonen, die große Teile des Gemeindegebiets umfassen, die Planungshoheit der betroffenen Gemeinden unzulässig eingeschränkt wird (hier verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10511/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10368/07.OVG vom 13.02.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG, LNatSchG, FFH-Richtlinie, Europäische Vogelschutzrichtlinie
Schlagworte:Bebauungsplan, Satzung, Normenkontrolle, Emissionskontingent, IFSP, Gewerbegebiet, Wohngebiet, FFH-Schutzgebiet, FFH-Gebiet, Habitatschutz, Habitat, Art, Erhaltungsziel, Artenschutz, Verbot, Verbotstatbestand, Befreiungslage, Befreiung, Ausnahme, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Natura 2000-Gebiet, Abwägung, Abwägungsgebot, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Vorprüfung, Planerforderlichkeit, Schutzziel, erhebliche Beeinträchtigung, öffentliches Interesse, Lebensstätte, Brutstätte, Eingriff, Ermittlung, Ermittlungstiefe
Stichwort:Befreiungsvorbehalt
Leitsatz:1. Artenschutzrechtliche Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote sind allein auf die Verwirklichungshandlung bezogen und gelten unmittelbar nur für die Zulassungsentscheidung.

2. Für die Bauleitplanung entfalten sie nur mittelbare Bedeutung dergestalt, dass der Planung die Erforderlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB fehlt, wenn ihrer Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen.

3. Auch für die in Bebauungsplänen festgesetzten Flächen für Erschließungsstraßen gilt das Artenschutzrecht nicht unmittelbar. Denn auch diese Festsetzung beinhaltet keine bindende Zulassungsentscheidung.

4. Zum naturschutzfachlichen Ermittlungsaufwand für die Prüfung, ob der Verwirklichung der Bauleitplanung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen.

5. Zu den Anforderungen an eine FFH-Vorprüfung für die Planung eines einem FFH-Gebiet benachbarten Gewerbegebiets.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10368/07.OVG


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