JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen
| Rechtsgebiete: | GG, RGebStV, SGB II |
| Schlagworte: | Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen, ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen, besondere Härte, verfassungskonforme Auslegung, teleologische Reduktion, Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum |
| Stichwort: | Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen |
| Leitsatz: | Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II können auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der jeweilige Zuschlag die monatlichen Rundfunkgebühren unterschreitet. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV schließt es aus, in derartigen Fällen einen besonderen Härtefall i.S.v. § 6 Abs. 3 RGebStV anzunehmen. Dies führt auch nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Rechts auf (gleichen) Zugang zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen oder eines verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich garantierten Existenzminimums. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 2.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, RGebStV, SGB II |
| Schlagworte: | Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen, ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen, besondere Härte, verfassungskonforme Auslegung, teleologische Reduktion, Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum |
| Stichwort: | Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen |
| Leitsatz: | Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II können auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der jeweilige Zuschlag die monatlichen Rundfunkgebühren unterschreitet. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV schließt es aus, in derartigen Fällen einen besonderen Härtefall i.S.v. § 6 Abs. 3 RGebStV anzunehmen. Dies führt auch nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Rechts auf (gleichen) Zugang zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen oder eines verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich garantierten Existenzminimums. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 11.07 | |
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