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befreiter Vorvermächtnisnehmer

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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 1 U 7/03 vom 10.09.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testamentsauslegung, Nachvermächtnis, Ersatzvermächtnis, befreiter Vorvermächtnisnehmer
Stichwort:befreiter Vorvermächtnisnehmer
Leitsatz:Eine Anwendung der Vorschriften der §§ 2191 Abs. 2, 2102 Abs. 2 BGB, wonach im Zweifel der eingesetzte Vermächtnisnehmer als Ersatzvermächtnisnehmer gilt, kommt nur dann in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Testamentsauslegungsmöglichkeiten doch ernsthafte Zweifel bestehen, ob jemand als Ersatz- oder als Nachvermächtnisnehmer eingesetzt ist.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 1 U 7/03




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