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Befrachter

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMBURG – Urteil, 6 U 220/06 vom 02.10.2008

Rechtsgebiete:HGB, ZPO, BGB, Haager-Visby, NSAB
Stichwort:Befrachter
Leitsatz:Wenn im Unterfrachtverhältnis eine geringere Haftungsbegrenzung vereinbart ist als im Hauptfrachtverhältnis, kann der Hauptfrachtführer gegen den ausführenden Unterfrachtführer nicht den überschießenden Differenzschaden nach den Regeln der Drittschadensliquidation geltend machen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 6 U 220/06



EUGH – Urteil, C-188/07 vom 24.06.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 75/442/EWG
Schlagworte:Richtlinie 75/442/EWG - Abfallbewirtschaftung - Abfallbegriff - Verursacherprinzip - Besitzer - Frühere Besitzer - Hersteller des Erzeugnisses, von dem die Abfälle herrühren - Kohlenwasserstoffe und Schweröl - Havarie - Internationales Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden - IOPCF
Stichwort:Befrachter
Volltext: EUGH - Urteil, C-188/07

BGH – Urteil, I ZR 207/04 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:HGB
Stichwort:Befrachter
Leitsatz:Hat der Spediteur die Pflicht zur Verpackung des Gutes aufgrund einer selbständigen Abrede unabhängig von der Speditionsleistung übernommen, so ist auf die Erbringung der Verpackungsleistung Werkvertragsrecht anzuwenden. Ist die Verpackungsleistung dagegen als beförderungsbezogene, speditionelle Nebenpflicht im Rahmen eines Speditionsvertrags und nicht unabhängig davon übernommen worden, richtet sich die Haftung des Spediteurs auch hinsichtlich der Verpackungsleistung gemäß § 454 Abs. 2 HGB einheitlich nach Speditionsrecht.

Von der Haftung für Schäden, die auf einer ungenügenden Verpackung des Gutes beruhen, ist der Frachtführer nach § 427 Abs. 1 Nr. 2 HGB befreit, wenn er das Gut als Erfüllungsgehilfe des Absenders verpackt hat. Das ist der Fall, wenn er die Verpackung aufgrund einer selbständigen Abrede als von den Pflichten des Frachtvertrags unabhängige zusätzliche werkvertragliche Pflicht übernommen hat. Handelt es sich um eine Beförderung von Gütern per Schiff, greift zugunsten des Verfrachters als Erfüllungsgehilfen des Befrachters der Haftungsausschlussgrund des § 608 Abs. 1 Nr. 5 HGB ein.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 207/04

OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 108/06 vom 10.05.2007

Rechtsgebiete:HGB
Stichwort:Befrachter
Leitsatz:1. Spätestens mit der Verbringung des Transportgutes in die Lagerstelle im Bestimmungshafen endet die Verfügungsgewalt des Verfrachters, wenn im Konnossement ein Anderer als Ablader oder Empfänger genannt ist.

2. Erklärt sich der Verfrachter, der den Hintransport durchgeführt hat, nach Erreichen des Bestimmungshafens bereit, auch den Rücktransport vorzunehmen, so liegt darin nicht zugleich die Erklärung, er habe die Ware (noch) in der Verfügungsgewalt; vielmehr muss der Befrachter (auch) in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass das Transportgut in die Obhut des Verfrachters gelangt.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 108/06


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