JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Befolgungspflicht
| Rechtsgebiete: | NWG, WVG |
| Schlagworte: | Ausnahmegenehmigung, Bewirtschaftungsgebot, Ermächtigungsgrundlage, Unterhaltungsverband |
| Stichwort: | Befolgungspflicht |
| Leitsatz: | 1. Bei der Ermessensentscheidung, ob eine im Rahmen von satzungsrechtlichen Bewirtschaftungsgeboten vorgesehene Ausnahmegenehmigung für bauliche Anlagen im Uferrandbereich erteilt wird, muss der Unterhaltungsverband nicht in allen Einzelheiten darlegen und beweisen, dass und warum die Unterhaltungsarbeiten bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung erschwert werden, wenn er satzungsrechtlich einen Räumstreifen in einer bestimmten Breite vorgeschrieben hat. Es reicht vielmehr aus, dass die Erschwerung der Unterhaltungsarbeiten plausibel gemacht wird. 2. Einzelfall einer Satzungsregelung, in der dem Unterhaltungsverband die satzungsrechtliche Kompetenz zur Anordnung der Beseitigung von ohne Ausnahmegenehmigung errichteten baulichen Anlagen im Uferrandbereich fehlt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LC 112/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BDG, VwGO |
| Schlagworte: | Behördliches Disziplinarverfahren, Einleitungsvermerk, Dienstvorgesetzter, Dienstpflicht zur unverzüglichen Einleitung nach Kenntnis vom Verdacht eines Dienstvergehens, Ermittlungen vor Verfahrenseinleitung, Schutzfunktion des Disziplinarverfahrens, Inhalt der Disziplinarklageschrift, Bestimmung der Disziplinarmaßnahme durch Gesamtwürdigung, Regeleinstufung, erhebliche Verzögerung der Verfahrenseinleitung als mildernder Umstand |
| Stichwort: | Befolgungspflicht |
| Leitsatz: | Die wirksame Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BDG setzt voraus, dass der Einleitungsvermerk inhaltlich eindeutig ist und dem Dienstvorgesetzten als Verfasser zugeordnet werden kann. Der Dienstvorgesetzte hat die Dienstpflicht, das behördliche Disziplinarverfahren unverzüglich einzuleiten, sobald ihm ein Verdacht im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG bekannt wird. Die längere Untätigkeit des Dienstvorgesetzten entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG ist regelmäßig als mildernder Umstand bei der Bemessung einer pflichtenmahnenden Disziplinarmaßnahme gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG zu berücksichtigen, wenn der Beamte über die disziplinarrechtliche Relevanz seines Verhaltens im Unklaren gelassen wurde und er bei rechtzeitiger Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens voraussichtlich keine weiteren Dienstpflichtverletzungen begangen hätte. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 63.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBesG, BBG, PostPersRG |
| Schlagworte: | Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, Personalserviceagentur Vivento, Statusamt, Funktionsämter, abstrakt-funktionelles Amt, konkret-funktionelles Amt, Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung, gleichwertige Tätigkeit bei Nachfolgeunternehmen, Bewerbung, Missbilligung, gerichtliches Disziplinarverfahren, Personalakte, Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs |
| Stichwort: | Befolgungspflicht |
| Leitsatz: | Die Deutsche Telekom AG muss den verfassungsrechtlichen Anspruch eines bei ihr tätigen Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung erfüllen, sobald ihn der Beamte geltend macht. Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 5 GG, den Beamten stattdessen aufzufordern, sich auf freie Stellen zu bewerben. Eine derartige Bewerbungsaufforderung löst keine Befolgungspflicht gemäß § 55 Satz 2 BBG aus. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 126.07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, SGG |
| Stichwort: | Befolgungspflicht |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 R 89/06 R | |
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