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Beförderung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 A 497/08 vom 31.07.2009

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO
Schlagworte:Erledigung, Hilfsantrat, Beförderung, Zusicherung, Beamtenrecht
Stichwort:Beförderung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 A 497/08



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 A 97/08 vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:GG, BBesG, SächsBesG, SchulG
Schlagworte:Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Zulage, Beförderung
Stichwort:Beförderung
Leitsatz:1. Ob einem Beamten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes nicht lediglich vorübergehend vertretungsweise im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG, sondern endgültig übertragen wurden, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. Bei der Bestellung zum (stellvertretenden) Schulleiter nach § 41 SchulG a. F., der eine geschäftsführende Wahrnehmung dieser Funktion vorausging, ist von einer auf Dauer angelegten Aufgabenübertragung auszugehen.

2. Liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 BBesG nicht vor, ergibt sich ein Zulagenanspruch auch nicht im Wege des Analogie- oder des Erst-Recht-Schlusses.

3. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 46 Abs. 1 BBesG dahingehend, dass einem Beamten bei einer langjährigen dauerhaften Übertragung der Aufgaben des höherwertigen Amtes ein Zulagenanspruch zusteht, ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn der Beamte grundsätzlich in das höherwertige Amt befördert werden kann.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 A 97/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10805/08.OVG vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:GG, DRiG, LRiG, LBG, BRRG, BGB, BVerfGG, LHO, VwGO
Schlagworte:Oberlandesgericht, Präsident, Beförderung, Ernennung, Aufhebung, Zurücknahme, Konkurrentenklage, Konkurrentenstreit, Ämterstabiliät, Bestenauslese, Bewerbungsverfahrensanspruch, Ernennungsurkunde, Aushändigung, effektiver Rechtsschutz, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Ankündigung, Eilantrag, Zwischenregelung, Planstelle, Einweisung, weitere Planstellen, besetzbare Planstellen, Rechtsweg, Erschöpfung, verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz, Versetzung, Richter, Unabhängigkeit, gesetzlicher Richter, Gerichtsorganisation, Funktionsstelle, Einmaligkeit, Amt, amtsangemessene Beschäftigung, funktionelles Amt, Spruchkörperbesetzung, Präsidium, Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Sachurteilsvoraussetzung, Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, rügelose Einlassung, Schadensersatz, Schadensersatzklage, Rehabilitation, Rehabilitierung, Rehabilitationsinteresse, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Subsidiarität, Amtspflichtverletzung, Amtshaftungsklage, Fürsorgepflicht, Fürsorgepflichtverletzung, Aussichtslosigkeit, Kollegialgericht, Billigung, behördliches Verschulden, Diskriminierung, Auswahlentscheidung
Stichwort:Beförderung
Leitsatz:1. Die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers erhobene "echte" Konkurrentenklage ist aus Gründen der Ämterstabilität unzulässig (wie BVerwGE 118, 370).

2. Beim Streit um das bereits vergebene Amt des Präsidenten eines Oberlandesgerichtes verfolgt auch die - hilfsweise - auf eine doppelte Besetzung dieses Amtes gerichtete Klage ein rechtlich unmögliches Ziel. Ihr stehen die Einmaligkeit dieser Funktionsstelle, die Unversetzbarkeit des Amtsinhabers, dessen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowie das Prinzip des gesetzlichen Richters entgegen (in Abgrenzung zu BVerwGE 118, 370).

3. Bei Erledigung vor Klageerhebung ist der mit Blick auf eine spätere Schadensersatzklage gestellte Fortsetzungsfeststellungsantrag wegen der - rechtswegübergreifend - zu beachtenden Subsidiarität der Feststellungsklage unzulässig.

4. Zum Rehabilitationsinteresse für diesen Antrag wegen des Ergebnisses der Auswahlentscheidung sowie der Art und Weise der Ernennung des Konkurrenten (hier verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10805/08.OVG

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 2/09 vom 16.01.2009

Rechtsgebiete:GG, LSA-BG, VwGO
Schlagworte:Anlassbeurteilung, Beamte, Beförderung, Beurteilung, dienstliche, Beurteilung, aktuelle, Beurteilung, dienstliche, aktuelle, Konkurrenz, Regelbeurteilung, Vergleichbarkeit, Zeitraum
Stichwort:Beförderung
Leitsatz:1. Zur Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen, insbesondere zum Verhältnis von Anlass- und Regelbeurteilungen, in Falle einer Beförderungskonkurrenz zwischen Beamten.

2. Zur Aktualität von dienstlichen Beurteilungen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung des Dienstherrn.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 2/09


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