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Beffristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 825/98 vom 23.02.2000

Rechtsgebiete:HRG
Schlagworte:Beffristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
Stichwort:Beffristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
Leitsatz:Leitsätze:

1. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nach § 57 c Abs. 6 Nr. 5 HRG verlängert, so ist nicht der Verlängerungsvertrag, sondern der ursprüngliche Vertrag der Befristungskontrolle zu unterziehen.

2. Die Befristung nach § 57 b Abs. 2 Nr. 3 2. Alt. HRG setzt voraus, daß der wissenschaftliche Mitarbeiter bereits außerhalb der jeweiligen Hochschule besondere Kenntnisse gesammelt hat, die er während seiner befristeten Beschäftigung an der Hochschule einbringen soll (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 6. November 1996 - 7 AZR 126/96 - BAGE 84, 278).

Aktenzeichen: 7 AZR 825/98
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 23. Februar 2000
- 7 AZR 825/98 -

I. Arbeitsgericht
Dortmund
- 9 Ca 5729/95 -
Urteil vom 9. April 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 5 Sa 1432/97 -
Urteil vom 22. Mai 1998
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 825/98




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