JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Befangenheitsgesuch
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Terminsverlegungsantrag, Termin, Verlegung, Ablehnung, Befangenheit, Befangenheitsgesuch, Rechtsmissbrauch |
| Stichwort: | Befangenheitsgesuch |
| Leitsatz: | Nach Zurückweisung eines unbegründeten Terminsverlegungsantrags kann ein auf diese Entscheidung gestützter Befangenheitsantrag von dem erkennenden Gericht als unzulässig wegen Rechtsmissbräuchlichkeit zurückgewiesen werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 155/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Befangenheitsgesuch, Sachverständiger |
| Stichwort: | Befangenheitsgesuch |
| Leitsatz: | Zur Unverzüglichkeit der Stellung eines Befangenheitsgesuches gegen eine Sachverständigen, wenn es auf den Inhalt seines Gutachtens nicht ankommt. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 76/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Richterablehnung, Befangenheitsgesuch, Anforderungen bei Ablehnung aufgrund eines "Gesamttatbestandes" |
| Stichwort: | Befangenheitsgesuch |
| Leitsatz: | 1. Ein Befangenheitsgesuch nach § 42 II ZPO kann auch auf einen "Gesamttatbestand" als Verhalten des abgelehnten Richters im laufenden Verfahren gestützt werden. 2. In diesem Zusammenhang kann auch auf an sich nach §§ 43, 44 IV ZPO verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegegriffen werden, sofern der letzte Teilakt noch zulässig vorgebracht werden kann. Gründe, die bereits für sich ein Ablehnungsgesuch tragen könnten bleiben verwirkt. 3. Sämtliche Gründe, die in ihrer Gesamtheit geeignet sind, ein berechtigtes Begangenheitsgesuch zu tragen, sind glaubhaft zu machen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 126/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Richterablehnung, Befangenheitsgesuch, Zuständigkeit, Einzelrichter |
| Stichwort: | Befangenheitsgesuch |
| Leitsatz: | 1. Auch nach Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes entscheidet gemäß § 45 I ZPO über gegen Einzelrichter gerichtete Befangenheitsgesuche bei Kollegialgerichten der vollbesetzte Spruchkörper (Kammer/Senat), welcher der Einzelrichter als Mitglied angehört. 2. Die §§ 348, 348 a, 526 ZPO sind im Befangenheitsverfahren nicht anwendbar. Die Entscheidung durch den Vertreter des Einzelrichters ist daher in jedem Falle verfahrensfehlerhaft. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 97/04 | |
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