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Befahrbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 285/06 vom 25.10.2007

Rechtsgebiete:NKAG, NStrG
Schlagworte:Befahrbarkeit, Hinterlieger, Privatstraßen, Selbstständigkeit, Straßenreinigungsgebühr, Unselbstständigkeit
Stichwort:Befahrbarkeit
Leitsatz:Grundstückseigentümer sind auch bei Privatstraßen straßenreinigungsgebührenpflichtig nur zur nächstgelegenen selbstständigen Straße, sofern diese gereinigt wird.

Wann im Straßenreinigungsgebührenrecht von der Selbstständigkeit einer öffentlichen bzw. privaten Straße auszugehen ist, beurteilt sich nach den zum Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht entwickelten Kriterien für die Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit von Verkehrsanlagen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 285/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11436/05.OVG vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:LStrG
Schlagworte:Bebauung, Befahrbarkeit, Erschließung, Erschließungsbeitragsrecht, erschlossenes Grundstück, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenpflicht, Grundstück, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Länge, Nutzungsvorteil, Primärerschließung, Reinigung, Reinigungspflicht, Sekundärerschließung, selbständige Anlage, selbständiges Gewicht, Stichweg, Straße, Straßennetz, Straßenreinigung, Straßenreinigungs-gebühr, Straßenreinigungsrecht, Vorteil, Weg, Wegeanlage, wirtschaftliche Nutzung, Wohnweg
Stichwort:Befahrbarkeit
Leitsatz:1. Der Begriff des "erschlossenen Grundstücks" nach § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG, der die Straßenreinigungsgebührenpflicht auslöst, ist nicht mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff gleichzusetzen.

2. "Erschlossen" im Sinne des Straßenreinigungsrechts ist ein Grundstück, wenn die Anlage rechtlich und tatsächlich einen Zugang eröffnet, der eine innerorts übliche wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232).

3. Für die straßenreinigungsrechtliche Erschließung ist nicht zugleich neben der so genannten Sekundärerschließung durch einen gewöhnlich für Kraftfahrzeuge nicht befahrbaren Wohnweg eine Primärerschließung durch eine mit Kraftfahrzeugen befahrbare Straße erforderlich.

4. Wohnwege sind selbständige Erschließungsanlagen im Sinne des Straßenreinigungsrechts, wenn sie aufgrund ihrer Länge oder des planungsrechtlichen Zusammenhangs mit einem Gesamtsystem der inneren Erschließung eines Wohngebiets ein gewisses selbständiges Gewicht haben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11436/05.OVG

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 B 01.722 vom 12.10.2004

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsanspruch, verkehrsmäßige Erschließung, Bebauungsplan, Folgenbeseitigung, Straße, Feldweg, Befahrbarkeit, gewerbliche Nutzung
Stichwort:Befahrbarkeit
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 B 01.722


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