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Befähigung zu einer arbeitsmarktgängigen Berufstätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13 RJ 41/05 R vom 29.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB X
Schlagworte:Berufliche Rehabilitation - berufsfördernde Leistung - Befähigung zu einer arbeitsmarktgängigen Berufstätigkeit - Entzug der Berufsunfähigkeitsrente
Stichwort:Befähigung zu einer arbeitsmarktgängigen Berufstätigkeit
Leitsatz:Nach erfolgreicher Gewährung berufsfördernder Leistungen zur Rehabilitation kann die Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit nur dann aufgehoben werden, wenn die Bildungsmaßnahme den Versicherten zu einer arbeitsmarktgängigen Berufstätigkeit befähigt und durch konkrete Benennung einer solchen nachprüfbar gemacht wird, das diese Tätigkeit ihrem Anforderungsprofil nach der Leistungsminderung des Versicherten gerecht wird.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 RJ 41/05 R




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