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Befähigung Richteramt

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 1.05 vom 06.04.2005

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Vertretungszwang, prozessualer, Behördenprivileg, Befähigung Richteramt, Unterzeichner Nichtzulassungsbeschwerde, Vertretungsberechtigung, Billigung Vertretungsberechtigter, behördeninterne
Stichwort:Befähigung Richteramt
Leitsatz:Eine Behörde wird nicht i.S.d. § 67 Abs. 1 VwGO ordnungsgemäß vertreten, wenn ein dem Vertretungszwang unterliegender Schriftsatz von einem Bediensteten unterzeichnet ist, der weder die Befähigung zum Richteramt besitzt noch Diplomjurist im höheren Dienst ist. Die fehlende Vertretungsberechtigung des Unterzeichners ist nicht deshalb unbeachtlich, weil der Schriftsatz auf einer behördeninternen Weisung oder Billigung durch einen vertretungsberechtigten Bediensteten beruht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 1.05




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