( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBeendigungsklausel 

Beendigungsklausel

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 5 S 1251/06 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG, GFK, GG, EGRL 04/83
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Angola, Asylanerkennung, Beendigungsklausel, exilpolitische Betätigung, Flüchtlingsanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, nichtstaatliche Akteure, MPLA, Qualifikationsrichtlinie, UNITA, Vorverfolgung, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Widerruf
Stichwort:Beendigungsklausel
Leitsatz:Personen, die sich in Angola für Dritte erkennbar politisch für die UNITA betätigt haben und weiterhin betätigen (hier: als Informationssekretär) sind in Angola ungeachtet der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens vom April 2002 und der inzwischen durchgeführten Parlamentswahlen derzeit und auf absehbare Zeit nicht hinreichend sicher vor erneuter politischer Verfolgung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 5 S 1251/06



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 21.04 vom 01.11.2005

Rechtsgebiete:GG, GFK, Wiener Abkommen über das Recht der Verträge, VwVfG, AsylVfG, AufenthG, AuslG
Schlagworte:Widerruf der Asylanerkennung, Widerruf der Flüchtlingsanerkennung, Prognosemaßstab, Genfer Flüchtlingskonvention, Beendigungsklausel, Flüchtlingsstatus, Änderung der Verhältnisse im Herkunftsstaat, Afghanistan, Subsidiarität des Flüchtlingsschutzes, allgemeine Gefahren, nichtstaatliche Verfolgung, Gebietsgewalt, schutz- und verfolgungsmächtige Ordnung, Refoulement-Verbot
Stichwort:Beendigungsklausel
Leitsatz:1. Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung insbesondere zu widerrufen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht. Diese Vorschrift entspricht ihrem Inhalt nach Art. 1 C Nr. 5 Satz 1 GFK.

2. § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG enthält eine einzelfallbezogene Ausnahme von der Beendigung der Flüchtlingseigenschaft, die unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen von Satz 1 der Vorschrift gilt.

3. Ob dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren im Herkunftsstaat eine Rückkehr unzumutbar ist, ist beim Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht zu prüfen, sondern im Rahmen der allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zu berücksichtigen.

4. § 73 Abs. 2 a AsylVfG findet auf vor dem 1. Januar 2005 ergangene Widerrufsentscheidungen keine Anwendung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 21.04


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/beendigungsklausel

"Beendigungsklausel - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN