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Beendigung eines Franchise-Vertrages im Gastronomiebereich

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HESSISCHES-LAG – Urteil, 17/9 Sa 1029/03 vom 19.12.2003

Rechtsgebiete:BGB, Europ. Richtlinie 77/187/EWG
Schlagworte:Betriebsübergang, Auftragsnachfolge, Beendigung eines Franchise-Vertrages im Gastronomiebereich
Stichwort:Beendigung eines Franchise-Vertrages im Gastronomiebereich
Leitsatz:1. Ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB ist nicht anzunehmen, wenn in einem Franchise-Vertrag zwischen zwei Gesellschaften im Gastronomiebereich keine eigenständige, eigenwirtschaftliche Nutzung der Vertriebsmittel geplant und vereinbart ist und der Franchise-Vertrag von einer Gesellschaft nicht weitergeführt und beachtet wird. Hier ist von einer sogenannten Funktionsnachfolge auszugehen, die aber keinen Betriebsübergang begründet.

2. Einzelfallbeurteilung des Übergangs von Betriebsmitteln anhand der Entscheidung des EuGH vom 20. November 2003 (Rs C-340/01).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 17/9 Sa 1029/03




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