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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBeendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Wartezeit in der ersten Hälfte des Jahres 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Wartezeit in der ersten Hälfte des Jahres

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 964/04 vom 26.05.2004

Rechtsgebiete:BUrlG, ZPO, BGB
Schlagworte:Einstweilige Verfügung, Urlaubsgewährung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Wartezeit in der ersten Hälfte des Jahres, Kondiktion der Urlaubserteilung durch den Arbeitgeber
Stichwort:Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Wartezeit in der ersten Hälfte des Jahres
Leitsatz:Scheidet ein Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis aus, so entsteht zunächst mit Beginn des Jahres der volle Urlaubsanspruch. Die gesetzlich normierte anteilige Kürzung in § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG erfolgt dann zu dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass der Arbeitnehmer in der ersten Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Wird das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, so ist der Zeitpunkt der Kürzung der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.

Entsteht der Kürzungstatbestand vor Antritt des erteilten Urlaubs, so kann der Arbeitgeber die nicht mehr durch den Urlaubsanspruch gedeckte Freistellungserklärung mit der Folge kondizieren, dass der Arbeitnehmer entgegen seinen ursprünglichen Wünschen zur Arbeit verpflichtet ist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 964/04




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