JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bedürftigkeitsprüfung
| Rechtsgebiete: | SGB III, AlhiV |
| Schlagworte: | Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Wertpapier- bzw Aktienvermögen - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - aktueller Kurswert als Verkehrswert |
| Stichwort: | Bedürftigkeitsprüfung |
| Leitsatz: | Bei der Arbeitslosenhilfe ist im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung Aktienvermögen mit dem aktuellen Kurswert zu berücksichtigen. Dabei kommt es für die Beurteilung der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht darauf an, ob der aktuelle Kurswert niedriger ist als der Anschaffungswert (Abgrenzung zu BSG vom 3.5.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R = SozR 4-4220 § 1 Nr 4). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 25/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, AlhiV, GG |
| Schlagworte: | Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Übergangsregelung zur Kürzung des Freibetrages bei Ehegatten - Personenbezogenheit - Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | Bedürftigkeitsprüfung |
| Leitsatz: | Der übergangsweise weitergeltende Vermögensfreibetrag in Höhe von 520 Euro je Lebensjahr ist nur Personen zuzuerkennen, die in ihrer Person die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 S 2 AlhiV 2002 erfüllen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 59/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, SGB X, AlhiV, GG |
| Schlagworte: | Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Zeit nach Entstehen der ständigen Rechtsprechung, Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt, Arbeitslosenhilfe, Bedürftigkeitsprüfung, Einkommensanrechnung, Absetzung Privatversicherungsbeiträge, Pauschalierung, Verfassungswidrigkeit, Absetzbarkeit und Angemessenheit der Beiträge |
| Stichwort: | Bedürftigkeitsprüfung |
| Leitsatz: | Die Einschränkung des § 330 Abs 1 Alt 2 SGB III, dass ein unanfechtbarer Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zeit nach dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen ist, gilt dann nicht, wenn der Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 2/06 R | |
| Rechtsgebiete: | AFG, AlhiV, SGB X, BGB, ZPO, SGG |
| Schlagworte: | Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit - verdecktes Treuhandkonto - stille Abtretung - Untersuchungsgrundsatz - Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakt - Beweislast - Beweislosigkeit |
| Stichwort: | Bedürftigkeitsprüfung |
| Leitsatz: | 1. Macht der Arbeitslose im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung geltend, ein auf seinen Namen lautendes Sparguthaben sei nicht als sein Vermögen zu berücksichtigen, da es an einen Dritten abgetreten sei, kann sich die Arbeitsverwaltung nicht auf die Feststellung beschränken, der Arbeitslose müsse sich am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen. Ob und mit welchem Inhalt die behauptete Abtretung vorgenommen worden ist, ist vielmehr im Einzelnen aufzuklären. 2. Bei rückwirkender Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und Rückforderung der Leistung trifft zwar den Leistungsträger grundsätzlich die Beweislast für die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Bewilligungsbescheides; ergibt sich jedoch nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten, dass der Sphäre des Arbeitslosen zuzuordnende Vorgänge nicht aufklärbar sind, geht dies zu dessen Lasten. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 7/05 R | |
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