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Bedingungsfeindlichkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 30.08 vom 25.05.2009

Rechtsgebiete:AusglLeistG, EntschG, VermG
Schlagworte:Bedingungsverbot, Verbot der bedingten Abtretung von Ansprüchen, Abtretung gesetzlich entstandener Ausgleichsleistungsansprüche, entsprechende Anwendung
Stichwort:Bedingungsfeindlichkeit
Leitsatz:Das Verbot bedingter Abtretungen von vermögensrechtlichen Ansprüchen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Teils. 2 VermG) ist im Ausgleichsleistungsrecht jedenfalls dann nicht gemäß § 6 Abs. 2 AusglLeistG entsprechend anzuwenden, wenn es eine nicht formbedürftige Abtretung nicht grundstücksbezogener Ansprüche auf Ausgleichsleistungen betrifft.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.08



BFH – Beschluss, II S 6/09 (PKH) vom 11.05.2009

Rechtsgebiete:FGO, ZPO, AO
Stichwort:Bedingungsfeindlichkeit
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, II S 6/09 (PKH)

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 17 Sa 848/08 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:"Blitzaustritt" aus tarifschließendem Arbeitgeberverband
Stichwort:Bedingungsfeindlichkeit
Leitsatz:1. Die einvernehmliche Aufhebung der Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband mit sofortiger Wirkung ist nach vereinsrechtlichen Grundsätzen zulässig, wenn die Satzung des Arbeitgeberverbandes sie nicht ausdrücklich ausschließt.

2. Die Abgabe der zum Abschluss des Aufhebungsvertrages führenden Willenserklärung obliegt, soweit die Satzung nicht ausdrücklich anderes bestimmt, dem Vorstand des Vereins.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 848/08

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 299/08 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, BEEG
Schlagworte:Elternzeit/Elternteilzeit
Stichwort:Bedingungsfeindlichkeit
Leitsatz:Im Hinblick darauf, dass der/die Arbeitnehmer/in die Möglichkeit hat, die Inanspruchnahme von Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG unter die Bedingung der gleichzeitigen Zustimmung des Arbeitgebers zur beantragten Elternzeit zu stellen (BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 35 juris), kann er/sie im Falle der Ablehnung des Elternzeitwunsches nicht die Anpassung des dem Arbeitgeber mitgeteilten Elternzeitraums analog § 313 Abs. 1 BGB verlangen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 299/08


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