JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bedingung
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 2092/91, VwVfG |
| Schlagworte: | Agrar-Umweltprogramm, Auszahlungsmitteilung (Agrarförderung), Bedingung, Ermessen, intendiertes, Kontrollverfahren, Ökologischer Landbau, Widerruf (Agrarförderung), Zweckverfehlung |
| Stichwort: | Bedingung |
| Leitsatz: | Das Unterstellen unter ein Kontrollverfahren nach Art. 9 Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 im Zusammenhang mit einem ökologischen Anbauverfahren wird von der Zweckbestimmung der Förderung nach dem Agrar-Umweltprogramm 2003 (Maßnahme Förderung ökologischer Anbauverfahren) mit umfasst. Versäumt es ein Betrieb, sich rechtzeitig einem Kontrollverfahren nach der genannten Verordnung zu unterstellen, liegt eine Zweckverfehlung der Zuwendung im Sinne des § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwVfG vor. Die im Rahmen des Agrar-Umweltprogramms 2003 mit dem Bewilligungsbescheid verbundenen Nebenbestimmungen stellen im Regelfall keine Bedingungen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 dar (hier: Anordnung, sich innerhalb einer bestimmten Frist einem Kontrollverfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 zu unterstellen). Bei Auszahlungsmitteilungen im Rahmen des Agrar-Umweltprogramms 2003 handelt es sich um Verwaltungsakte im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG. Eine Rückforderung einer gewährter Zuwendung setzt auch die Aufhebung der der Auszahlung zugrunde liegenden Auszahlungsmitteilung voraus. Zur Ermessensausübung nach § 49 Abs. 3 Satz 1 VwVfG (intendiertes Ermessen). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 278/07 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | Hauptversammlung, Einberufung, Bedingung, Teilnahme, Stimmrecht, Stimmrechtsausübung, Legitimationsbedingung, record date |
| Stichwort: | Bedingung |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob die Einberufung zur Hauptversammlung einen Hinweis enthalten muss a) auf den Regelungsgehalt der § 123 Abs. 3 Satz 4 AktG. b) darauf, ob ein Aktionär seine Aktien nach dem Stichtag für den "record date" bis zum Ende der Hauptversammlung halten muss. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 139/08 | |
| Rechtsgebiete: | AO, PsychThG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Approbation, Approbation, vorläufig, Approbationsurkunde, Bedingung, Bestimmtheit, Erledigung, Erlöschen, Gesetzesvorrang, Normverwerfungskompetenz, Psychologiestudium, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz, Verwaltungsakt, Vorläufiger Bescheid, Vorläufiger Verwaltungsakt |
| Stichwort: | Bedingung |
| Leitsatz: | 1. Jedenfalls im August 1999 durfte eine Approbationsbehörde einem Bewerber, der über kein abgeschlossenes Studium der Psychologie verfügte, keine "vorläufige Approbation" als Psychologischer Psychotherapeut (mehr) erteilen. 2. Eine dennoch erteilte "vorläufige Approbation", die zudem den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau bezeichnete, ist rechtswidrig und in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 PsychThG zurückzunehmen. Bestreitet der Inhaber einer solchen "vorläufigen Approbation" das Erlöschen und läßt sich wegen der mangelnden Bestimmtheit der "vorläufigen Approbation" der genaue Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht sicher feststellen, so ist zur Klarstellung auch eine Rücknahme einer ggf. bereits unwirksam gewordenen "vorläufigen Approbation" zulässig. 3. Spätestens im April 2005 konnte auf den Fortbestand einer in Niedersachsen erteilten "vorläufigen Approbation" nicht mehr schutzwürdig vertraut werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 1/09 | |
| Rechtsgebiete: | AktG, EGAktG |
| Schlagworte: | Teilnahmebedingung, Teilnahme, Bedingung, Hauptversammlung, Aktiennachweis, Aktie, Nachweis, Aktionär, Versammlung |
| Stichwort: | Bedingung |
| Leitsatz: | Bei einer Aktiengesellschaft, deren Satzung noch nicht an das UMAG angepasst ist, kann die Teilnahmeberechtigung des Aktionärs zur Hauptversammlung sowohl in der satzungsmäßigen Form als auch durch Depotauszug im Sinne des § 123 Abs. 3 S. 2 AktG n. F. nachgewiesen werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 13/08 | |
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