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Bedeutung des Gruppenprinzips

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 17 P 02.3215 vom 05.02.2003

Rechtsgebiete:BayPVG
Schlagworte:Personalvertretungsangelegenheit nach Landesrecht, Pflicht des Personalrats, den von der Gruppe gewählten Gruppenvertreter in den Vorstand zu wählen und seine Freistellung zu beantragen, soweit kein Verzicht erklärt wird, Bedeutung des Gruppenprinzips
Stichwort:Bedeutung des Gruppenprinzips
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 17 P 02.3215




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