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Bedeutung der Höhe der Strafe

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 474/02 vom 27.12.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher Umstände, Bedeutung der Höhe der Strafe
Stichwort:Bedeutung der Höhe der Strafe
Leitsatz:Die Frage, ob ein ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werden kann, erfordert die Abwägung und Beurteilung sämtlicher Umstände. Dabei kommt der Höhe einer inzwischen verhängten Strafe erhebliche Bedeutung zu, sie allein wird aber für die Wiederinvollzugsetzung nicht ausreichen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 474/02




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