JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bedeutung aus anderen Rechtsgebieten entnommener Begriffe in Steuerrechtsnormen
| Rechtsgebiete: | EStG, AO |
| Schlagworte: | Verkauf eines schuldrechtlichen Optionsrechts zum Kauf von Kapitalgesellschaftsanteilen kann zu einem nach § 17 EStG steuerbaren Gewinn führen - Anwartschaft - Anwartschaftsrecht - gegen Mitgesellschafter gerichtetes Optionsrecht - Bedeutung aus anderen Rechtsgebieten entnommener Begriffe in Steuerrechtsnormen |
| Stichwort: | Bedeutung aus anderen Rechtsgebieten entnommener Begriffe in Steuerrechtsnormen |
| Leitsatz: | Auch eine schuldrechtliche Option auf den Erwerb einer Beteiligung (Call-Option) kann eine Anwartschaft sein, deren Veräußerung unter den sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen zu einem steuerbaren Gewinn nach § 17 EStG führt, wenn und soweit sie die wirtschaftliche Verwertung des bei der Kapitalgesellschaft eingetretenen Zuwachses an Vermögenssubstanz ermöglicht. |
| Volltext: BFH - Urteil, VIII R 14/06 | |
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