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Bedeutung aus anderen Rechtsgebieten entnommener Begriffe in Steuerrechtsnormen

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BFH – Urteil, VIII R 14/06 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:EStG, AO
Schlagworte:Verkauf eines schuldrechtlichen Optionsrechts zum Kauf von Kapitalgesellschaftsanteilen kann zu einem nach § 17 EStG steuerbaren Gewinn führen - Anwartschaft - Anwartschaftsrecht - gegen Mitgesellschafter gerichtetes Optionsrecht - Bedeutung aus anderen Rechtsgebieten entnommener Begriffe in Steuerrechtsnormen
Stichwort:Bedeutung aus anderen Rechtsgebieten entnommener Begriffe in Steuerrechtsnormen
Leitsatz:Auch eine schuldrechtliche Option auf den Erwerb einer Beteiligung (Call-Option) kann eine Anwartschaft sein, deren Veräußerung unter den sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen zu einem steuerbaren Gewinn nach § 17 EStG führt, wenn und soweit sie die wirtschaftliche Verwertung des bei der Kapitalgesellschaft eingetretenen Zuwachses an Vermögenssubstanz ermöglicht.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 14/06




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