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Bedarf für Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Psychosomatik nur durch strukturelle Besonderheiten der Patientenschaft

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BSG – Urteil, B 6 KA 80/04 R vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:EBM-Ä, SGB V
Schlagworte:Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen Allgemeinarzt wegen überdurchschnittlicher Erbringung von Betreuungs- und Gesprächsleistungen - Bedarf für Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Psychosomatik nur durch strukturelle Besonderheiten der Patientenschaft
Stichwort:Bedarf für Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Psychosomatik nur durch strukturelle Besonderheiten der Patientenschaft
Leitsatz:1. Die Erweiterung des Praxisbudgets eines Allgemeinarztes kann nicht wegen einer Häufung von Beratungs- und Gesprächsleistungen beansprucht werden.

2. Die Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets (hier: Psychosomatik) erfordert, dass die Patientenschaft durch strukturelle Besonderheiten geprägt ist. Eine Häufung schwerer Krankheitsfälle unterschiedlicher Art reicht allein nicht aus.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 80/04 R




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