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Bebauungsplan: Abwägung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 KN 267/03 vom 06.04.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Anpflanzungsgebot, Auslegung, verfassungskonform, Bebauungsplan: Abwägung, Verhältnismäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Waldsiedlung
Stichwort:Bebauungsplan: Abwägung
Leitsatz:Verhältnismäßigkeit eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungsgebots.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 KN 267/03



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 1321/01 vom 29.01.2003

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Bebauungsplan: Abwägung, Konfliktbewältigung, Planzuschnitt
Stichwort:Bebauungsplan: Abwägung
Leitsatz:Der (unerfüllte) Wunsch des Eigentümers, sein Grundstück in den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes einbezogen zu sehen, begründet die Normenkontrollantragsbefugnis nur dann, wenn in Betracht kommt anzunehmen, ohne diese Einbeziehung werde ein städtebaulicher Missstand entstehen und der Bebauungsplan daher seine Aufgabe nicht erfüllen (können), für städtebauliche Ordnung zu sorgen (in Fortführung von BVerwG, B. v. 20.11.1995 - 4 NB 23.94 -, NVwZ 1996, 888 = BRS 57 Nr. 3).

Das Nebeneinander von Weidewirtschaft und Wohnbebauung führt in der Regel nicht zu bewältigungsbedürftigen Spannungen und braucht dementsprechend in der Abwägung nicht berücksichtigt zu werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 1321/01

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 42/02 vom 29.01.2003

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Abwägung, Ausgleichsmaßnahme, Außenwohnbereich, Bebauungsplan: Abwägung, Bedarf, künftiger, Bestimmtheit, Einzelbeurteilung, Erschließungsbeitrag, Festsetzungen, Planrechtfertigung, Schweinemast, VDI-Richtlinie 3471, Verkehr, landwirtschaftlicher
Stichwort:Bebauungsplan: Abwägung
Leitsatz:1. Soll eine Teilstrecke einer vorhandenen Straße durch die Festsetzung "Fuß- und Radweg" einer besonderen Zweckbestimmung zugeführt werden, muss die Grenze in der Planzeichnung verlässlich festgelegt werden.

2. Die Festsetzung "Fuß- und Radweg", die erst nach Fertigstellung einer Umgehungsstraße gelten soll, findet in § 9 BauGB keine Grundlage.

3. Auch der "Außenwohnbereich" einer Wohnbebauung verdient Schutz vor Geruchsbelästigungen benachbarter Schweinehaltung. Es ist daher unzulässig, die bebaubare Fläche eines allgemeinen Wohngebiets bis unmittelbar an die Isoplethe heranzuschieben, die die Geruchsbelästigung mit 1 GE/m³ an 3 % der Jahresstunden wiedergibt.

4. Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft auf Flächen, die außerhalb des Plangebietes liegen, müssen entweder vor dem Inkrafttreten des Planes vertraglich gesichert sein oder das Eigentum der Gemeinde an diesen Flächen muss bis zu diesem Zeitpunkt gesichert sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 42/02


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