JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bebauungsplan
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen, Abwägung, Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel, fehlende Festlegung der "Flächenbasis" und des Berechnungsverfahrens, Gliederung eines Gewerbegebiets nach Nutzungsarten, Bestimmtheit (verneint), Regelung des zulässigen Nutzungsmaßes durch Festsetzung einer GRZ, einer GFZ und einer BMZ sowie der zulässigen Zahl der Vollgeschosse und der zulässigen Anlagenhöhe, Unzureichende Abstimmung der einzelnen Maßfaktoren aufeinander, Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans |
| Stichwort: | Bebauungsplan |
| Leitsatz: | Festsetzungen eines Bebauungsplans müssen nicht nahtlos ineinandergreifen; sie müssen aber so aufeinander abgestimmt sein, dass das, was eine Festsetzung zulässt, nicht nach einer anderen zu einem wesentlichen Teil unzulässig ist. Nicht ausreichend aufeinander abgestimmte Festsetzungen sind nicht erforderlich (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB), weil sie ihren Zweck nicht erfüllen können. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 07.2977 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SächsStrG, SächsPolG |
| Schlagworte: | Schranke auf Privatstraße, Beseitigung, Bebauungsplan, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenrecht |
| Stichwort: | Bebauungsplan |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 319/09 | |
| Rechtsgebiete: | GemO |
| Schlagworte: | Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Planungsverzicht, Planungsstopp, Grundsatzentscheidung, Planungsmoratorium |
| Stichwort: | Bebauungsplan |
| Leitsatz: | 1. Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens muss sich an § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO messen lassen, wenn es ungeachtet der Einkleidung der Fragestellung der Sache nach auf eine typisch bauplanerische Entscheidung gerichtet ist. 2. Die flächenmäßige Beschränkung einer in der Fragestellung formulierten Zielsetzung eines Bürgerbegehren stellt eine unzulässige inhaltliche Änderung dar. 3. Nach Erlass des Flächennutzungsplans sind bürgerentscheidsfähige Grundsatzentscheidungen nur innerhalb des durch den Flächennutzungsplan eröffneten planungsrechtlichen Rahmens möglich; sie dürfen nicht in Widerspruch zu dessen Darstellungen stehen. 4. Ein Bürgerbegehren, das darauf gerichtet ist, die Bebauung eines Geländes auf Dauer zu verhindern, ist nicht als bloßes "Planungsmoratorium" zulässig. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2865/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB 1998, BauGB, BauGB 2004 |
| Schlagworte: | Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Festsetzung eines öffentlichen Fußwegs auf privaten Grundstücken, Erforderlichkeit, Abwägungsgebot, Fehler im Abwägungsvorgang (offen gelassen), Fehler im Abwägungsergebnis (verneint), Überleitungsvorschriften für die Vorschriften über die Planerhaltung, Geltendmachen von Mängeln des Abwägungsvorgangs in einem Schriftsatz an das Normenkontrollgericht, Unbeachtlichkeit der Mängel wegen Versäumung der Rügefrist, entsprechende Anwendung von § 167 ZPO (verneint) |
| Stichwort: | Bebauungsplan |
| Leitsatz: | Zur Anwendung der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB 2004 über das Geltendmachen von Mängeln im Abwägungsvorgang auf einen Bebauungsplan, dessen Aufstellung unter der Geltung des Baugesetzbuches 1998 beschlossen wurde und der unter der Geltung des Baugesetzbuches 2004 vor dem Inkrafttreten von dessen Änderung durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl I S. 3316) in Kraft getreten ist. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 07.1552 | |
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