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beauftragter Dritter im Abfallrecht

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 5.07 vom 28.06.2007

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des, Abfallbesitz, Abfallerzeuger, Besitz des, Abfallerzeuger, Entsorgungspflicht des, beauftragter Dritter im Abfallrecht, Verantwortlichkeit im Abfallrecht, abfallrechtliche Anordnung, Nachweisverordnung, Abfall, Mischung von
Stichwort:beauftragter Dritter im Abfallrecht
Leitsatz:Ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt und diesem hierzu den Besitz daran überträgt, bleibt weiterhin für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.

Werden Abfälle eines entsorgungspflichtigen Abfallbesitzers bei einem mit der Entsorgung beauftragten Dritten mit Abfällen gleicher Art anderer Entsorgungspflichtiger vermischt, bleibt jeder Entsorgungspflichtige für einen Anteil an der Gesamtmenge des vermischten Abfalls verantwortlich, der mengenmäßig seinem Beitrag entspricht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 5.07




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