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Beauftragte für Chancengleichheit

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 437/08 vom 07.08.2008

Rechtsgebiete:ChancenG
Schlagworte:Beauftragte für Chancengleichheit, dienstliche Beurteilung, fiktive Nachzeichnung der Laufbahnentwicklung
Stichwort:Beauftragte für Chancengleichheit
Leitsatz:Beauftragte für Chancengleichheit sind auch dann dienstlich zu beurteilen, wenn sie zu 100% von anderweitigen dienstlichen Verpflichtungen entlastet wurden. Eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs - wie sie für freigestellte Personalratsmitglieder durchzuführen ist - ist nicht zulässig.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 437/08




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