JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beamteter Chefarzt
| Rechtsgebiete: | GG, LBG NRW, HNtV NRW, BPflV 1996 |
| Schlagworte: | Beamteter Chefarzt, Nebentätigkeit, persönliches Behandlungsrecht, Inanspruchnahme der sachlichen und personellen Infrastruktur der Klinik, Nutzungsentgelt, Pauschalierung, pflegesatzrechtliche Kostenerstattung, Pflegesatzvereinbarung, Angemessenheit des Vorteilsausgleichs, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Beamteter Chefarzt |
| Leitsatz: | Beamtete Chefärzte, denen die persönliche Behandlung von Privatpatienten mit den Mitteln des Krankenhauses als Nebentätigkeit gestattet ist, haben als Nutzungsentgelt zusätzlich zu der pflegesatzrechtlichen Kostenerstattung des Krankenhauses einen angemessenen Vorteilsausgleich zu entrichten. Der Vorteilsausgleich ist der Höhe nach angemessen, wenn er angesichts der wirtschaftlichen Vorteile der beamteten Chefärzte sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist. Dies ist bei einem Vorteilsausgleich von 20 v.H. der Bruttoeinnahmen für die Nebentätigkeit an einer Universitätsklinik zu bejahen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 27.06 | |
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