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Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 50/08 vom 09.05.2008

Rechtsgebiete:GG, NBG, VwGO
Schlagworte:Auswahlentscheidung, Binnendifferenzierung, Beförderungsrichtlinie, Einzelmerkmal, Ausschärfung, Wertpunkte, Gleichheit, wesentliche, Gesamturteil, Betrachtung, arithmetisierende, Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, zur Rechtmäßigkeit einer Beförderungsrichtlinie
Stichwort:Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit
Leitsatz:Eine rein arithmetische Betrachtung der Einzelbewertungen der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ist bei Auswahlentscheidungen in Beförderungsverfahren grundsdätzlich rechtsfehlerhaft.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 50/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 199/07 vom 06.08.2007

Rechtsgebiete:GG, NBG, VwGO
Schlagworte:Anforderungsprofil, Beurteilungsmerkmale, Darlegung, unzureichende, Konkurrentenstreit, Statusunterschied, Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, Festlegung des Anforderungsprofils, Bindung an das Anforderungsprofil, Statusunterschied zwischen den Bewerbern, Leistungsvorsprung aufgrund besserer Bewertung der Beurteilungsmerkmale, teilweise Unzulässigkeit des Beschwerdevorbringens mangels ausreichender Darlegung
Stichwort:Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 199/07

THUERINGER-OVG – Beschluss, 2 EO 1170/03 vom 31.01.2005

Rechtsgebiete:VwGO, GG, ThürBG, ThürLbVO
Schlagworte:beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, einstweilige Anordnung, Anordnungsgrund, Angestellte, Entwicklungsgebot, Beurteilung
Stichwort:Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit
Leitsatz:Ein Auswahlverfahren, in dem Beamte und Angestellte um dasselbe Amt bzw. dieselbe Stelle konkurrieren, muss unabhängig von dem Status der Bewerber nach denselben Grundsätzen durchgeführt werden.

Der Dienstherr hat aus einem Urteil über die Leistungen im bisher ausgeübten Amt auf der Grundlage eines Anforderungsprofils im Wege einer Prognoseentscheidung zu den im zu besetzenden Amt zu erwartenden Leistungen ein Eignungsurteil zu entwickeln.

Die direkte Mitwirkung der unterstellten und konkurrierenden Beschäftigten an der Erstellung der für die Eignungsentscheidung maßgeblichen Beurteilung scheidet ebenso aus wie die unmittelbare Berücksichtigung der Selbstbeurteilung des Bewerbers.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 2 EO 1170/03

THUERINGER-OVG – Beschluss, 2 EO 545/02 vom 31.03.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GG, ThürBG, ThürLbVO
Schlagworte:beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, einstweilige Anordnung, Anordnungsgrund, Dienstposten, Beförderungsbewerber, Umsetzungsbewerber, Auswahlverfahren, Auswahlkriterien, Assessment-Center-Verfahren
Stichwort:Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit
Leitsatz:Ist mit der Vergabe eines Dienstpostens eine Ernennungsentscheidung unmittelbar verbunden, besteht für den Antrag des unterlegenen Mitbewerbers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein Anordnungsgrund.

Die Ergebnisse eines Assessmentcenters können bei Auswahlentscheidungen von Bewerbern, die bislang bei dem Dienstherrn, der den umstrittenen Dienstposten vergibt, beschäftigt waren, nicht als Hauptkriterium, sondern allenfalls ergänzend herangezogen werden.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 2 EO 545/02


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