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Beamtenbesoldung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Urteil, 1 A 182/08 vom 13.08.2008

Rechtsgebiete:BG Saarland, BBesG, BBesO
Schlagworte:Beamtenbesoldung - Stellenzulage, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Rückforderung von Dienstbezügen
Stichwort:Beamtenbesoldung
Leitsatz:1. Ein vollziehbares Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 74 SBG) führt zu einem sofortigen Wegfall des Anspruchs auf eine funktionsbezogene Stellenzulage (§ 42 Abs. 3 BBesG).

2. Wird einem Beamten des gehobenen Dienstes bei Eröffnung des für sofort vollziehbar erklärten Verbots der Führung der Dienstgeschäfte von seinem Vorgesetzten im Beisein mehrerer Volljuristen des Dienstherrn mitgeteilt, das Verbot sei für ihn mit keinerlei finanziellen Nachteilen verbunden, kann ihm im Verständnis des § 12 Abs. 2 S. 2 BBesG nicht vorgeworfen werden, er hätte erkennen müssen, dass er die ihm weitergezahlte Stellenzulage zu Unrecht erhält; er musste sich auch nicht bei der Zentralen Besoldungsstelle über die Richtigkeit der Mitteilung seines Vorgesetzten vergewissern.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 182/08



LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 1586/04 vom 03.08.2005

Rechtsgebiete:BGB, BetrAVG
Schlagworte:Gesamtversorgung, Eingriff in die Anpassungsdynamik, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung, Äquivalenzstörung, Gesamtrentenfortschreibung, Sozialversicherungsrente, Beamtenbesoldung, Gesetzesänderungen
Stichwort:Beamtenbesoldung
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1586/04

LAG-KOELN – Urteil, 7 (9) Sa 1589/04 vom 03.08.2005

Rechtsgebiete:BGB, BetrAVG
Schlagworte:Gesamtversorgung, Eingriff in die Anpassungsdynamik, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung, Äquivalenzstörung, Gesamtrentenfortschreibung, Sozialversicherungsrente, Beamtenbesoldung, Gesetzesänderungen
Stichwort:Beamtenbesoldung
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (9) Sa 1589/04

LAG-KOELN – Urteil, 7 (4) Sa 1523/04 vom 03.08.2005

Rechtsgebiete:BGB, BetrAVG
Schlagworte:Gesamtversorgung, Eingriff in die Anpassungsdynamik, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung, Äquivalenzstörung, Gesamtrentenfortschreibung, Sozialversicherungsrente, Beamtenbesoldung, Gesetzesänderungen
Stichwort:Beamtenbesoldung
Leitsatz:1. Auch nach der Änderung der Rechtsprechung d. BAG zum Widerrufsgrund der wirtschaftlichen Notlage kommen die im allgemeinen Zivilrecht anerkannten Anwendungsfälle des Wegfalls der Geschäftsgrundlage weiterhin auch im Betriebsrentenrecht in Betracht.

2. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems eine Betriebsrente zusagt, die die Lücke zwischen der Sozialversicherungsrente und einer an den jeweils aktuellen Bezügen der Beamtenbesoldung orientierten Richtgröße schließen soll, so hat er vertraglich das Risiko übernommen, welches darin besteht, dass die wirtschaftliche Belastung aus der Rentenzusage aufgrund der Dynamik der Eckgrößen Schwankungen unterliegt.

3. Abgesehen von extremen Ausnahmefällen sind bei vertraglicher Risikoübernahme Rechte aus einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auch bei erheblichen Kostensteigerungen grundsätzlich ausgeschlossen. Bei der Würdigung einer real eingetretenen Mehrbelastung zu einem bestimmten Stichtag dürfen im übrigen auch unvorhergesehene Minderbelastungen aus der Vergangenheit nicht außer Acht gelassen werden.

4. Zwar kann auch eine gänzlich unvorhersehbare gravierende Änderung der Gesetzeslage zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen. Für die Erteilung einer Versorgungszusage erscheint es jedoch geradezu typisch, dass deren wirtschaftliche Auswirkungen erst Jahrzehnte später einzutreten pflegen. Bei derart langen Zeiträumen können Gesetzesänderungen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Belastung durch die Betriebsrentenzusagen auswirken, realistischerweise kaum als unvorhersehbar gewertet werden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (4) Sa 1523/04


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