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Beamtenähnliche Versorgung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 14/05 vom 30.06.2005

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Beamtenähnliche Versorgung
Stichwort:Beamtenähnliche Versorgung
Leitsatz:Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung über eine beamtenähnliche Versorgung - Anrechnung von Renteneinkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a. für Zeiten der Nachversicherung des Arbeitnehmers auf Grund Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis, die gleichzeitig in die Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit eingeflossen waren, auf den Ruhegehaltsanspruch.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 14/05



BAG – Urteil, 3 AZR 39/99 vom 22.02.2000

Rechtsgebiete:BetrAV, BeamtVG, BeamtVÄndG 1993, BGB, GG, ZPO
Schlagworte:Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
Stichwort:Beamtenähnliche Versorgung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Verweist ein mit einem Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes geschlossener Versorgungsvertrag auf das jeweils geltende Beamtenversorgungsrecht und übernahm dieser Arbeitgeber die Hälfte der Pflichtbeiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, so ist die Anrechnungsvorschrift des § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BeamtVG entsprechend anzuwenden.

2. Für die Anrechnung spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Beitragszuschüsse freiwillig leistete oder arbeitsrechtlich dazu verpflichtet war.

3. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die am 1. Oktober 1994 in Kraft getretene Erweiterung der Anrechnung auf Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und gegen das Fehlen einer Übergangsregelung bestanden jedenfalls in dem vom Senat entschiedenen Rechtsstreit nicht.

Aktenzeichen: 3 AZR 39/99
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 22. Februar 2000
- 3 AZR 39/99 -

I. Arbeitsgericht
Bremen
- 2 Ca 2031/97 -
Urteil vom 22. Oktober 1997

II. Landesarbeitsgericht
Bremen
- 4 Sa 40/98 -
Urteil vom 19. November 1998
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 39/99

BAG – Urteil, 3 AZR 108/99 vom 22.02.2000

Rechtsgebiete:BetrAVG, BeamtVG § 55
Schlagworte:Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
Stichwort:Beamtenähnliche Versorgung
Leitsatz:Leitsätze:

Erhält ein Arbeitnehmer, dem eine beamtenähnliche Versorgung zugesagt wurde, eine Altersrente der Westfälisch-Lippischen Ärzteversorgung, die teilweise auf Eigenvorsorge beruht, so bleiben die Leistungen aus dieser berufsständischen Versorgungseinrichtung nicht zeitanteilig nach der ersten Alternative des § 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG, sondern wertanteilig nach der zweiten Alternative des § 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG außer Ansatz.

Aktenzeichen: 3 AZR 108/99
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 22. Februar 2000
- 3 AZR 108/99 -

I. Arbeitsgericht
Hamm
- 2 Ca 627/98 -
Urteil vom 26. Juni 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 7 Sa 1581/98 -
Urteil vom 3. November 1998
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 108/99


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