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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11403/08.OVG vom 09.03.2009

Rechtsgebiete:GG, LV, BBesG, LPartG, VwGO, BeamtVG, RL 2000/78/EG
Schlagworte:Beamte, Beamtenrecht, Lebenspartner, Lebenspartnerschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft, Familienzuschlag, Hinterbliebenenversorgung, Witwergeld, Witwengeld, Gleichbehandlung, Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Ehe
Stichwort:Beamte
Leitsatz:Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch darauf, hinsichtlich des Familienzuschlags der Stufe 1 und der Hinterbliebenenversorgung verheirateten Beamten gleichgestellt zu werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11403/08.OVG



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 2/09 vom 16.01.2009

Rechtsgebiete:GG, LSA-BG, VwGO
Schlagworte:Anlassbeurteilung, Beamte, Beförderung, Beurteilung, dienstliche, Beurteilung, aktuelle, Beurteilung, dienstliche, aktuelle, Konkurrenz, Regelbeurteilung, Vergleichbarkeit, Zeitraum
Stichwort:Beamte
Leitsatz:1. Zur Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen, insbesondere zum Verhältnis von Anlass- und Regelbeurteilungen, in Falle einer Beförderungskonkurrenz zwischen Beamten.

2. Zur Aktualität von dienstlichen Beurteilungen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung des Dienstherrn.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 2/09

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 222/07 vom 20.12.2007

Rechtsgebiete:GG, LSA-Verf, VwGO
Schlagworte:Anordnungsanspruch, Beamte, Bewerbungsverfahrensanspruch, Glaubhaftmachung, Konkurrentenstreit, Passivlegitimation
Stichwort:Beamte
Leitsatz:1. Zur Passivlegitimation im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren im Hinblick auf die gemäß Art. 70 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt dem Ministerpräsidenten zustehende Befugnis, die Beamten des Landes zu ernennen.

2. Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren im Eilrechtswege gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 222/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10516/07.OVG vom 10.08.2007

Rechtsgebiete:GG, BBesG
Schlagworte:Beamte, Alimentation, Alimentationsprinzip, amtsangemessene Alimentation, Einkommen, Nettoeinkommen, Gehalt, Grundgehalt, Anpassung, Besoldung, Besoldungsanpassung, Inflation, Inflationsausgleich, Erhöhung, Tariferhöhung,
Stichwort:Beamte
Leitsatz:1. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Ergebnisse von Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes spiegelbildlich auf die Beamtenbesoldung zu übertragen (im Anschluss an BVerwGE 117, 305).

2. Ob die Besoldung der Beamten im jeweiligen Kalenderjahr dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht, beurteilt sich nicht nach den Bruttobezügen, sondern ausschließlich nach dem in diesem Zeitraum erzielten Nettoeinkommen.

3. Durch die gegenüber dem Tarifbereich im öffentlichen Dienst um fünf Monate verschobene Erhöhung der Bezüge wurden Besoldungs- und Versorgungsempfänger im Jahre 2000 nicht von der Teilhabe an der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwicklung abgekoppelt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10516/07.OVG


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