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Beachtung des rechtlichen Gehörs im Prozesskostenhilfeverfahren

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 7 S 536/03 vom 14.07.2003

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Aufhebende Beschwerdeentscheidung mit Entscheidungsübertragung an Vorinstanz, Beachtung des rechtlichen Gehörs im Prozesskostenhilfeverfahren, Unvollständiger Erklärungsvordruck, Notwendigkeit der Aufforderung zur Vervollständigung unter Fristsetzung
Stichwort:Beachtung des rechtlichen Gehörs im Prozesskostenhilfeverfahren
Leitsatz:1. Zur Befugnis des Beschwerdegerichts nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO, den erstinstanzlichen Beschluss aufzuheben und dem Verwaltungsgericht die abschließende Entscheidung (hier: über das Prozesskostenhilfegesuch) zu übertragen.

2. Ist die dem Prozesskostenhilfegesuch beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unvollständig, darf das Gericht das Gesuch nicht mit dieser Begründung ablehnen, ohne zuvor den Antragsteller unter Fristsetzung aufgefordert zu haben, die Erklärung zu vervollständigen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 7 S 536/03




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