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Beachtung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 C 47.07 vom 25.02.2009

Rechtsgebiete:GG, FFG
Schlagworte:Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit durch die vertragliche Beteiligung von Fernsehveranstaltern an den Kosten einer Filmförderung, Einordnung des Filmförderungsgesetzes unter die konkurrierende Gesetzgebung, Beachtung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion
Stichwort:Beachtung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion
Leitsatz:Die Regelung über die Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt in §§ 66, 66a und 67 Abs. 1 und 2 des Filmförderungsgesetzes 2004 ist mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar, weil die vertragliche Beteiligung der Fernsehveranstalter an den Kosten der Filmförderung unter Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit nicht der Höhe nach gesetzlich bestimmt ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 C 47.07




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