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Beachtlichkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 1.07 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, AGBauGB, VvB
Schlagworte:Normenkontrolle (erfolgreich), Bebauungsplan, Mitte, außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung, Verfahren, Abwägungsentscheidung, Zuständigkeit der Senatsverwaltung, Zustimmung des Abgeordnetenhauses, maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtsprüfung, Festsetzungsverfahren, Ergänzung der Abwägungsentscheidung, erneute Abwägung nach Zustimmung unzulässig, Verfahrensfehler, Beachtlichkeit, , Baugrenzen, Bestandssicherung, (keine) städtebauliche Rechtfertigung, Versorgungsleitungen, Konfliktbewältigung
Stichwort:Beachtlichkeit
Leitsatz:1. Die bei Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung von der zuständigen Senatsverwaltung vorzunehmende Abwägung muss abschließend vor der erforderlichen Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolgen.

2. Vorhandene Versorgungsleitungen können die Festsetzung nicht überbaubarer Grundstücksflächen rechtfertigen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 1.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 11.03 vom 18.11.2004

Rechtsgebiete:BauGB 1998, UVPG 1993, BImSchG, 22. BImSchV
Schlagworte:Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, UVP-Pflicht, unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwägungsgebot, Abwägungsmangel, Beachtlichkeit, Kausalität, Luftreinhaltung, Immissionswertüberschreitung, Luftreinhalteplanung, sonstige Schutzmaßnahmen
Stichwort:Beachtlichkeit
Leitsatz:§ 17 UVPG 1993 unterwirft die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen auch unter dem Blickwinkel der Umweltverträglichkeitsprüfung den Anforderungen, die sich aus dem Abwägungsgebot ergeben.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung schafft die methodischen Voraussetzungen dafür, die Umweltbelange vorab so herauszuarbeiten, dass sie in gebündelter Form in die Abwägung eingehen.

Ob Defizite im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung auf den Abwägungsvorgang im Übrigen durchschlagen, richtet sich nach dem für Abwägungsmängel maßgeblichen Fehlerfolgenregime (hier: § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB 1998).

Je größeres Gewicht den Belangen des Umweltschutzes in der Abwägung zukommt, desto eher ist davon auszugehen, dass sich methodische Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG auf das Planungsergebnis ausgewirkt haben können.

Luftreinhaltepläne sind ein wesentliches, aber nicht das einzige Instrument, um die Einhaltung der in der 22. BImSchV festgesetzten Immissionswerte sicherzustellen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2004 - BVerwG 9 A 6.03 - NVwZ 2004, 1237).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 11.03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 60.01 vom 07.03.2002

Rechtsgebiete:GG, VwGO, ROG
Schlagworte:Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, untergesetzliche Rechtsvorschrift, inhaltsgleiche gesetzliche Norm, Ziel der Raumordnung, Bestimmtheit der Zielaussage, gemeindliche Beachtenspflicht, Beteiligung der Gemeinde, ggf. wiederholte Beteiligung, Beteiligungsmangel, Beachtlichkeit, Nichtigkeitsfolge
Stichwort:Beachtlichkeit
Leitsatz:1. Ein auf § 47 VwGO gestützter Normenkontrollantrag gegen eine untergesetzliche Rechtsvorschrift, die eine gesetzliche Norm inhaltlich wiederholt, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn es auch im Falle der Nichtigerklärung dabei bliebe, dass der Antragsteller die inhaltsgleiche gesetzliche Regelung zu beachten hätte.

2. Hat eine Gemeinde ein Ziel der Raumordnung nach dem maßgebenden Raumordnungsrecht zu beachten, so ist sie im Planaufstellungsverfahren zu beteiligen. Ist sie in einem frühen Verfahrensstadium angehört worden, so ist sie ggf. erneut zu beteiligen, wenn nachträglich Änderungen beschlossen werden, die sich auf den Umfang ihrer Zielbindung auswirken.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 60.01


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