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beachtlicher Abwägungsfehler

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10189/04.OVG vom 11.03.2004

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Baurecht, Windenergie, Windkraft, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Konzentrationszone, Ausschlusswirkung, Abwägung, Sondergebiet, Sonderbaufläche, Abwägungsfehler, Entwicklungsgebot, städtebauliche Entwicklung, beachtlicher Abwägungsfehler, Konzentrationswirkung, Ausschlusswirkung
Stichwort:beachtlicher Abwägungsfehler
Leitsatz:Soll durch Bebauungsplan eine im Flächennutzungsplan mit Konzentrationswirkung ausgewiesene Sonderbaufläche für Windenergie überplant werden, ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass dem Belang der Windenergienutzung aufgrund der Konzentrationswirkung des Flächennutzungsplans grundsätzlich Vorrang zukommt.

Ein Bebauungsplan, der lediglich einen unverhältnismäßig kleinen Teil einer Konzentrationsfläche für Windenergie als Sondergebiet für die Windenergienutzung festsetzt, verstößt nicht nur gegen das Entwicklungsgebot, sondern beeinträchtigt im Hinblick auf die Ausschlusswirkung der Konzentrationsflächen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auch die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende, geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne des § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 10189/04.OVG




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