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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 WF 250/02 vom 28.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Vereinfachtes Verfahren, beachtliche Einwendungen, Vereinfachtes Verfahren, streitiges Verfahren
Stichwort:beachtliche Einwendungen
Leitsatz:1) Der Beginn der Unterhaltszahlungsverpflichtung und die Aktivlegitimation können im vereinfachten Verfahren formlos gerügt werden.

2) Das streitige Verfahren wird nur unter den Voraussetzungen des § 650 ZPO durchgeführt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 WF 250/02




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