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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 12/09 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, BGB, GG, PStG
Schlagworte:Befreiung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, beabsichtigte
Stichwort:beabsichtigte
Leitsatz:1. Eine ernsthaft beabsichtigte Eheschließung kann ein zeitweiliges Bleiberecht begründen, wenn die Eheschließung sicher erscheint und unmittelbar bevorsteht. Dies setzt voraus, dass mit einem positiven Abschluss des standesamtlichen Eheschließungsverfahrens zu rechnen ist und der Termin der Eheschließung alsbald bevorsteht.

2. Davon kann erst dann ausgegangen werden, wenn ein Ehefähigkeitszeugnis erteilt worden ist oder von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das zuständige Oberlandesgericht befreit wurde.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 12/09




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