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Bauvorbescheid

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10852/08.OVG vom 22.07.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bauvorbescheid, Behältnis, Windenergieanlage, Materialtest, Kernenergie, Atom, Atomstrom, Atomenergie, Atombatterie, Kernenergieanlage, Reaktor, Hilfsenergiequelle, Forschung, Entwicklung, Außenbereich, Forschungskonzept
Stichwort:Bauvorbescheid
Leitsatz:Zur Frage der Privilegierung einer baulichen Anlage im Außenbereich zur Durchführung von Materialtests, deren Ergebnisse für die Errichtung von Atomanlagen genutzt werden sollen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10852/08.OVG



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 B 426/09 vom 10.07.2009

Rechtsgebiete:BauGB, GG, HBO, HVwVfG
Schlagworte:Einvernehmen der Gemeinde, fiktiver Bauvorbescheid, Planungshoheit, Rücknahme, Veränderungssperre, Zurückstellung
Stichwort:Bauvorbescheid
Leitsatz:1) Eine Zurückstellung gemäß § 15 BauGB trifft zur materiell-rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens keine Regelung, sondern schafft nur in formeller Hinsicht die Grundlage dafür, ein anhängiges bauaufsichtliches Verfahren auszusetzen.

2) Über seine formelle Funktion hinaus hat § 15 BauGB die Funktion, eine materielle Rechtsposition der Gemeinde, nämlich deren durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützte Planungshoheit, zu sichern.

3) Ein entgegen einer Zurückstellung erteilter Bauvorbescheid ist rechtswidrig. Dies gilt auch für den Fall eines (nach § 66 Abs. 2 i. V. m. § 57 Abs. 2 Satz 3 HBO) fiktiv erteilten Bauvorbescheids.

4) Die Bauaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihres Ermessens einen trotz eines Zurückstellungsantrags der Gemeinde fiktiv erteilten Bauvorbescheid zurücknehmen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 B 426/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 136/07 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Einvernehmen, Ersetzung
Stichwort:Bauvorbescheid
Leitsatz:1. Ein Bauvorbescheid ist auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben, wenn ihr Einvernehmen für das Vorhaben nicht wirksam ersetzt wurde.

2. Die Ersetzungsentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB erfordert eine Ermessensausübung.

3. Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ist ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde ihre unwirksame Konzentrationsplanung durch Änderung ihres Flächennutzungsplans "repariert" hat und nur noch die - unmittelbar bevorstehende - Bekanntmachung der Genehmigung fehlt.

4. Zur Unbeachtlichkeit eines Abwägungsfehlers.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 136/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 27 U 157/08 vom 16.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, AIHonO
Stichwort:Bauvorbescheid
Leitsatz:1. Der Anspruch des Auftraggebers gegen einen Architekten oder Werkunternehmer auf Abrechnung seiner Leistungen und ggf. Rückzahlung seiner überschüssigen Abschlagszahlungen (hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 22. November 2007, VII ZR 130/06) entsteht erst nach Beendigung des Vertrages.

2. Davor ist dieser Anspruch auch dann nicht gegeben, wenn die weitere Durchführung des Bauvorhabens ins Stocken geraten ist und die vollständige Erfüllung des Vertrages damit bis auf Weiteres ausbleiben wird.

3. Die Rechte des Auftraggebers, dem an der Abrechnung seiner eventuell überhöhten Abschlagszahlungen gelegen ist, sind durch die Möglichkeit gewahrt, den Vertrag frei gemäß § 649 BGB oder - wenn ein Grund gegeben ist - fristlos zu kündigen oder eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Vertragspartner zu schließen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 27 U 157/08


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