JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bauvoranfrage
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen, Abwägung, Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel, fehlende Festlegung der "Flächenbasis" und des Berechnungsverfahrens, Gliederung eines Gewerbegebiets nach Nutzungsarten, Bestimmtheit (verneint), Regelung des zulässigen Nutzungsmaßes durch Festsetzung einer GRZ, einer GFZ und einer BMZ sowie der zulässigen Zahl der Vollgeschosse und der zulässigen Anlagenhöhe, Unzureichende Abstimmung der einzelnen Maßfaktoren aufeinander, Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans |
| Stichwort: | Bauvoranfrage |
| Leitsatz: | Festsetzungen eines Bebauungsplans müssen nicht nahtlos ineinandergreifen; sie müssen aber so aufeinander abgestimmt sein, dass das, was eine Festsetzung zulässt, nicht nach einer anderen zu einem wesentlichen Teil unzulässig ist. Nicht ausreichend aufeinander abgestimmte Festsetzungen sind nicht erforderlich (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB), weil sie ihren Zweck nicht erfüllen können. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 07.2977 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, GG, HBO, HVwVfG |
| Schlagworte: | Einvernehmen der Gemeinde, fiktiver Bauvorbescheid, Planungshoheit, Rücknahme, Veränderungssperre, Zurückstellung |
| Stichwort: | Bauvoranfrage |
| Leitsatz: | 1) Eine Zurückstellung gemäß § 15 BauGB trifft zur materiell-rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens keine Regelung, sondern schafft nur in formeller Hinsicht die Grundlage dafür, ein anhängiges bauaufsichtliches Verfahren auszusetzen. 2) Über seine formelle Funktion hinaus hat § 15 BauGB die Funktion, eine materielle Rechtsposition der Gemeinde, nämlich deren durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützte Planungshoheit, zu sichern. 3) Ein entgegen einer Zurückstellung erteilter Bauvorbescheid ist rechtswidrig. Dies gilt auch für den Fall eines (nach § 66 Abs. 2 i. V. m. § 57 Abs. 2 Satz 3 HBO) fiktiv erteilten Bauvorbescheids. 4) Die Bauaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihres Ermessens einen trotz eines Zurückstellungsantrags der Gemeinde fiktiv erteilten Bauvorbescheid zurücknehmen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 B 426/09 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Einvernehmen, Ersetzung |
| Stichwort: | Bauvoranfrage |
| Leitsatz: | 1. Ein Bauvorbescheid ist auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben, wenn ihr Einvernehmen für das Vorhaben nicht wirksam ersetzt wurde. 2. Die Ersetzungsentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB erfordert eine Ermessensausübung. 3. Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ist ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde ihre unwirksame Konzentrationsplanung durch Änderung ihres Flächennutzungsplans "repariert" hat und nur noch die - unmittelbar bevorstehende - Bekanntmachung der Genehmigung fehlt. 4. Zur Unbeachtlichkeit eines Abwägungsfehlers. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 136/07 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, VwGO |
| Schlagworte: | Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Windfarm, Windkraftanlage |
| Stichwort: | Bauvoranfrage |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 51/07 | |
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