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Bautarifvertrag

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 591/08 vom 01.09.2008

Rechtsgebiete:TVG, VTV/Bau
Schlagworte:Geltungsbereich, Bautarifvertrag, Geltungsbereich, überwiegend bauliche Leistungen, Zusammenhangstätigkeit
Stichwort:Bautarifvertrag
Leitsatz:1. Bei der Beantwortung der Frage, ob von einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend bauliche Leistungen im Sinne der betrieblichen Geltungsbereichsbestimmungen des § 1 Anbs.2 VTV/Bau erbracht werden, ist die Arbeitszeit des Betriebsinhabers selbst grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

2. Anderes gilt dann, wenn es sich bei den von den Arbeitnehmern erbrachten Tätigkeiten um solche handelt, die zwar nicht selbst baulich sind, die jedoch die Durchführung der Bauleistungen unterstützen und fördern. Um eine derartige Zusammenhangstätigkeit handelt es sich auch dann, wenn die Tätigkeit der einzigen Arbeitnehmerin des Betriebes darin besteht, die Büroräume zu reinigen. Für diese Arbeitnehmerin schuldet der Arbeitgeber die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 591/08



HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 211/08 vom 14.07.2008

Rechtsgebiete:TVG, VTV/Bau
Schlagworte:Geltungsbereich, Bautarifvertrag, bauliche Hilfsarbeiten, Allgemeinverbindlicherklärung, Einschränkung, Bestimmtheitsgebot
Stichwort:Bautarifvertrag
Leitsatz:1. Zu den baulichen Leistungen im Sinne der Bestimmungen über den betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge gehört auch die Durchführung von baulichen Hilfsarbeiten wie das Verbringen von Menschen und Material zur Baustelle, das Vertragen von Material auf Baustellen, die Entsorgung von Bauschutt, die Reinigung und das Aufräumen von Baustellen sowie das Einrichten der Baustellen. Das gilt auch dann, wenn diese Arbeiten von Arbeitnehmern an und auf Baustellen verrichtet werden, an denen die eigentlichen Bauleistungen von Subunternehmern. des Arbeitgebers der mit Hilfstätigkeiten befassten Arbeitnehmer durchgeführt werden.

2. Die Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlichkeiterklärung der Bautarifverträge vom 24. Februar 2006 (BAnz Nr. 71 v. 11. April 2006) ist unwirksam, soweit in ihr unter III 5 bestimmt ist, dass die dort genannten Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen unter den angeführten Voraussetzungen dann nicht von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst werden, "wenn derjenige Tarifvertrag, von dem der Betrieb erfasst wird, gegenüber den Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes spezieller ist." Diese Klausel genügt nicht dem auch für Einschränkungen einer Allgemeinverbindlichkeiterklärung geltenden Bestimmtheitsgebot.

3. Die partielle Unwirksamkeit der Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlichkeit berührt nicht die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge im übrigen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 211/08

HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 1888/06 vom 13.06.2008

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Bautarifvertrag, Geltungsbereich, Antennenbau, Mobilfunkanlage
Stichwort:Bautarifvertrag
Leitsatz:Die Herstellung und Montage von Antennen für Mobilfunkanlagen ist keine bauliche Tätigkeit.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 10 Sa 1888/06

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1486/07 vom 26.05.2008

Rechtsgebiete:TVG, VTV/Bau
Schlagworte:Geltungsbereich, Bautarifvertrag, Kanalsanierung
Stichwort:Bautarifvertrag
Leitsatz:Ein Betrieb, von dem durch sog. Partliner Kanalrohrsanierungen durchgeführt werden, fällt unter den betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1486/07


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