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HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 2976/98 vom 08.12.2003

Rechtsgebiete:TVG, VTV/Bau
Schlagworte:Geltungsbereich der Bautarifverträge
Stichwort:Baureinigungsarbeiten
Leitsatz:1. Das Reinigen von Baustellen ist nur dann eine bauliche Leistung, wenn es mit eigenen baulichen Leistungen des Betriebes in Zusammenhang steht.

2. Ein Betrieb ist nicht deshalb ein baugewerblicher iSd Bautarifverträge, weil der Betriebsinhaber bauliche, seinen Auftraggebern gegenüber geschuldete Leistungen durch Subunternehmer durchführen läßt, ohne durch eigene Arbeitnehmer die Arbeitnehmer der Subunternehmer einzuweisen, zu kontrollieren und zu überwachen (Fortführung von BAG 11.06.2000 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Abweichung von LAG Berlin 11.03.2002 - 9 Sa 2283/01)

3. Allein der Umstand, dass Reinigungsarbeiten baulichen Tätigkeiten von Subunternehmern des Betriebsinhabers nachfolgen oder ihnen vorausgehen, reicht zur Qualifizierung der Reinigungsarbeiten als bauliche Tätigkeiten kraft Sachzusammenhangs nicht aus.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 2976/98




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