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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 1657/06 vom 18.12.2007

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:bebauungsplanersetzende Planung, Abwägungsentscheidung, Planungsentscheidung, Bauprogramm
Stichwort:Bauprogramm
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an eine "bebauungsplanersetzende Planung" im Sinne von § 125 Abs. 2 BauGB.

2. Die planerische Entschließung im Sinne von § 125 Abs. 2 BauGB kann im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sog. Bauprogramms erfolgen.

3. Weicht der tatsächliche Ausbau einer beitragsfähigen Erschließungsanlage von der entsprechenden gemeindlichen Planungsentscheidung im Sinne von § 125 Abs. 2 BauGB ab, berührt das die Rechtmäßigkeit der Herstellung nicht, wenn die Abweichung keinen Einfluss auf die Erfüllung der in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen hat.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 1657/06



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 MB 24/07 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:AO, KAG SH, VwGO
Schlagworte:Abnahme, Bauprogramm, Rechnungslegung, sachliche Beitragspflicht, Straßenausbaubeitrag
Stichwort:Bauprogramm
Leitsatz:Die sachliche Beitragspflicht entsteht nach schl.-holst. Landesrecht mit Abschluss der Maßnahme. Die Maßnahme ist abgeschlossen bei Verwirklichung des Bauprogramms und Abnahme.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 2 MB 24/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 149/04 vom 03.04.2007

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Änderung, Bauprogramm, Erschließungsaufwand, Erschließungsbeitrag, Fahrbahn, Fahrbahnunterbau
Stichwort:Bauprogramm
Leitsatz:Kosten für die teilweise Herstellung einer Fahrbahn, die später bei endgültiger Herstellung nicht mehr dem zwischenzeitlich geänderten Ausbauprogramm entspricht und im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage entfernt wird, können nicht in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingerechnet werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 149/04

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 6 BV 03.2517 vom 25.10.2006

Rechtsgebiete:BayStrWG, StVO, KAG
Schlagworte:Straßenausbaubeitragsrecht, gemeinsamer Geh- und Radweg (unselbständig), Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße, Straßenbaulast (gesetzlich und vertraglich), andersartige Teileinrichtung, ideelle Aufteilung der Kosten (verneint), kein Straßenausbaubeitrag, erstmalige Herstellung eines Gehwegs entlang Staatsstraße, neue selbständige Einrichtung, Bauprogramm
Stichwort:Bauprogramm
Leitsatz:Für unselbständige kombinierte Geh- und Radwege (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 Zeichen 240 StVO) entlang der Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße in der Baulast des Freistaats kann die Gemeinde keine Straßenausbaubeiträge erheben, weil diese Sonderwege von Art. 42 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BayStrWG nicht erfasst werden und deshalb insgesamt nicht in gemeindlicher Straßenbaulast stehen.

Gemeinden können nicht durch vertragliche Übernahme der Straßenbaulast eines Anderen Beitragspflichten für Straßeneinrichtungen begründen, die nach den gesetzlichen Regelungen nicht beitragspflichtig sind.

Wird ein seit Jahrzehnten bestehender Gehweg an der Ortsdurchfahrt klassifizierter Straßen, die nicht in gemeindlicher Straßenbaulast stehen, aufgrund eines späteren Bauprogramms verlängert, handelt es sich für die Beitragserhebung um eine neue selbständige Einrichtung i.S.v. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 6 BV 03.2517


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