JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Baupläne
| Rechtsgebiete: | UrhG |
| Schlagworte: | Urheberrechtsschutz, Baupläne, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Baupläne |
| Stichwort: | Baupläne |
| Leitsatz: | 1. Pläne für ein Wohnhaus (in Blockhausbauweise) können nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie eine eigenpersönliche, schöpferische Leistung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG enthalten, die über die Lösung einer fachgebundenen technischen Aufgabe durch Anwendung der einschlägigen technischen Lösungsmittel hinausgeht. Das Bauwerk bzw. die darauf bezogene Planung muss sich dazu aus der Masse alltäglichen Bauschaffens, dem Durchschnitt architektonischer Leistung abheben. Dies ist allein nach objektbezogen Maßstäben zu beurteilen und nicht anhand des subjektiven Leistungsvermögens des handelnden Architekten oder sonstigen Planers. 2. Die für den Urheberrechtsschutz erforderliche eigenschöpferische Leistung kann dabei auch in einer ungewöhnlichen, schöpferischen Kombination bekannter und bereits anderswo verwendeter Komponenten liegen, bei der durch das Zusammenfügen etwas Neues oder jedenfalls Besonderes geschaffen worden ist, das sich vom Durchschnittsprodukt abhebt. 3. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei zu verneinendem Urheberrechtsschutz Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes in Betracht kommen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 50/07 | |
| Rechtsgebiete: | LBauO, BGB |
| Schlagworte: | Baurecht, Gaube, Dachgaube, Abstandsfläche, Grenzabstand, Duldung, Verwirkung, Treu und Glauben, Nachbarzustimmung, Bauvorhaben, Bauplan, Baupläne, Baugenehmigung, Illegalität, Bestandsschutz, Nachbar, Nachbarrechte, nachbarliche Abwehrrechte, Bestandsänderung, Baubestand, Wohnfrieden, Beseitigungsverfügung, Beseitigungsverlangen, bauaufsichtliches Einschreiten, Eigentum, Miteigentum |
| Stichwort: | Baupläne |
| Leitsatz: | Werden an einem unter Verletzung der Abstandsvorschriften errichteten Gebäude, gegen das der Nachbar unter Verwirkung seiner nachbarlichen Abwehransprüche bisher nicht eingeschritten ist, Änderungen vorgenommen, die zwar selbst keine Auswirkungen auf den Umfang der erforderlichen Abstandsfläche haben, aber die vom bisherigen Baubestand ausgehende Beeinträchtigung der durch § 8 LBauO geschützten Belange des Nachbarn verstärken, so ist es nicht treuwidrig, wenn der Nachbar die Beseitigung dieser Änderungen verlangt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10664/04.OVG | |
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